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Der Dienstplan, der Urlaub und der Notfall
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Von:
Thomas Bloch - September 2014 erschienen
in DIREKTE AKTION Betrieb
& Gesellschaft
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Um wieviel Uhr beginnt der Urlaubstag? Wenn jemand ab dem 01. August Urlaub hat und seine Nachtschicht am 31. Juli beginnt und erst nach Mitternacht zu Ende ist, kann er/sie diesen Urlaubstag nachfordern. In der Gesetzgebung, Rechtsprechung oder in Verträgen wird davon ausgegangen, dass ein Tag von 0:00 bis 24:00 Uhr geht. Das Bundesurlaubsgesetz spricht explizit von Urlaubstagen, nicht von Urlaubsstunden. Zum Beispiel sollen bei einer 6 Tage Woche volle 24 Urlaubstage gewährt werden. Es können nach dem Gesetz keine halben oder viertel Tage Urlaub genommen werden, auch nicht einzelne Stunden. In manchen Betrieben ist es üblich, den 24.12. und 31. 12. jeweils mit einem halben Tag zu berechnen. Diese halben Tage sind zwar vom Gesetz nicht vorgesehen, de facto handelt es sich aber um Urlaubsgewährung über das Gesetz bzw. den Tarifvertrag hinaus, mehr ist aber immer möglich. §§ 3,13 BUrlG, Kann Jahresurlaub vorgezogen werden? In einigen Betrieben, insbesondere in der Automobilindustrie, sind Betriebsferien üblich. nun kann es sein, dass jemand Urlaub nehmen muss, den er/sie noch gar nicht angespart hat. Aus dem Bundesurlaubsgesetz ergibt sich zu dieser Praxis erstmal kein Widerspruch. Allerdings hat der Arbeitgeber im Nachhinein keinen Anspruch darauf, dass der gewährte und genommene Urlaub zurückvergütet wird, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, bevor der Anspruch auf bereits genossenen Urlaub entsteht. Von den sich aus dem Gesetz ergebenen Urlaubstagen kann aus dem folgenden Kalenderjahr kein Urlaub vorgezogen werden, bzw. ist dieser dann im folgenden Jahr noch einmal zu gewähren. Schließlich werden die Mindesturlaubstage pro Kalenderjahr festgelegt. Fängt also jemand im Dezember an, soll dann zwischen Weihnachten und Neujahr Betriebsferien machen und dazu seinen Jahresurlaub vom nächsten Jahr nutzen, kann er/sie diese Urlaubstage nochmal geltend machen. (Annahmeverzug) Bei zusätzlichen Urlaubstagen, die sich aus dem Tarif- oder Arbeitsvertrag ergeben, kommt es auf den genauen Wortlaut an, ob von Kalenderjahr, Beschäftigungsjahr, Geschäftsjahr oder Jahr die Rede ist. Im letzteren Fall, muss geprüft werden, wie das Wort Jahr ansonsten im Vertrag genutzt wird. Ist dies nicht möglich sollte man vom Kalenderjahr ausgehen können und die Regelungen sind analog zu gesetzlichen Jahresurlaub. §§ 7,7,13 BUrlG, § 615 BGB
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