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Gedanken zur Diskussion um das so genannte „Dienstwagenprivileg“

 

Es ist zwar schon alles gesagt, aber noch nicht von jedem, deshalb an dieser Stelle ein paar Worte von mir.


 



Alle Jahre wieder kommt im politisch-medialen Diskurs die Forderung auf, die Möglichkeit der privaten Nutzung von Dienstwagen oder zumindest die 1%-Regelung abzuschaffen.

In der Regel sind die Argumente nur bedingt sachlich und mit hinreichendem Wissen unterfüttert. Selbst in eher seriösen Politikmagazinen werden falsche Behauptungen ungeprüft wiederholt, z.B. dass auf Dienstwagen nur 1% Steuern erhoben würden.

Je geringer die Sachkenntnis, so scheint es, umso stärker die Polemik. Der Kampfbegriff „Dienstwagenprivileg“ wurde erfolgreich etabliert. Auch scheinen die Protagonisten und Protagonistinnen dieses Feldzuges das Privileg zu genießen, in einem urbanen Umfeld zu leben, dass über einen sehr guten ÖPNV und gutes Fahrradwegenetz verfügt sowie an den öffentlichen Fernverkehr angeschlossen ist. Sonst müssten sie selbst Defizite in ihren Argumentationsketten erkennen.

 Aber der Reihe nach, worum geht es eigentlich?

 Es gibt die Möglichkeit, neben dem Gehalt oder Lohn des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin auch Sachzuwendungen zu vereinbaren. Der Phantasie sind da kaum Grenzen gesetzt. Wichtig ist, dass diese keinen Geldcharakter haben, sondern zweckgerichtet sind. Seit 2022 gelten zum Beispiel Amazon-Gutscheine nicht mehr als Sachbezug, da das Sortiment zu breit ist.

Bis 50 Euro pro Monat sind diese zusätzlichen Sachbezüge steuer- und sozialversicherungsfrei. Sachbezüge mit einem Wert darüber hinaus gelten als geldwerter Vorteil und es werden in der Regel der Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherung und Lohnsteuer fällig. Doch es wäre nicht unser deutsches Steuerrecht, wenn es von dieser Regel nicht zahlreiche Ausnahmen gäbe. So gibt es zum Beispiel die Möglichkeit der Pauschalierung. Das heißt es wird nur ein bestimmter Steuersatz gezahlt und die Sozialversicherung entfällt. Für ein Jobticket sind dies 15 %, für Mahlzeiten im Betrieb 25 %, für alles, was nicht im §40 EstG geregelt ist, wie die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio 30 %. Voraussetzung für die Pauschalierung ist aber, dass die Belastung für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dadurch nicht höher ist, als wenn sie Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge auf den jeweiligen Sachbezug (geldwerter Vorteil) gezahlt hätten.

Auch die private Nutzung von Dienstwagen ist so ein Sachbezug, auch geldwerter Vorteil genannt. Allerdings darf dieser nicht pauschaliert werden. Um den Wert des Sachbezuges festzustellen, hat der Gesetzgeber einerseits die Fahrtenbuchmethode, andererseits 1%-Reglung ermöglicht. (Es geht hier nicht um die Privatnutzung Firmenwagen durch Unternehmer oder Gesellschafter. Dies unterliegt wieder ganz anderen steuerlichen Regelungen.)

 Bei der Fahrtenbuchmethode wird der Prozentsatz der privat gefahrenen Kilometer ermittelt, wobei der Anteil der Kilometer für Fahrten zwischen Wohnung und Haupttätigkeitsstätte gesondert erfasst werden muss. (Bei Außendienstmitarbeitern und -mitarbeiterinnen, ambulanten Pflegern und Pflegerinnen und allen anderen, die gleich von zu Hause zu den Kunden fahren, sind diese mit null zu veranschlagen, da die Arbeitszeit beginnt, wenn sie sich morgens ins Auto setzen.)

 Zunächst werden die Gesamtkosten ermittelt. Dazu gehören z.B. die Abschreibung, die Bruttokosten für Kraftstoff, Werkstatt bis 1190 Euro, Kfz-Steuer und die-Versicherung.

 Ich wähle für das Beispiel Gesamtkosten von 24.000 Euro im Vorjahr. Laut Fahrtenbuch ist der angestellte Orthopädietechnik-Mechaniker Meister mit einem Kind und einem Grundgehalt von 3500 Euro im Vormonat mit dem Dienstwagen zu 80% zwischen Werkstatt und Krankenhäusern bzw. Pflegeeinrichtungen unterwegs gewesen. 5% waren Fahrten zwischen Wohnung und Werkstatt, 15% weitere Privatfahrten.

Als geldwerter Vorteil gelten nun 5% der monatlichen Gesamtkosten von 2000 Euro für Fahrten von zu Hause zur Werkstatt, also 100 Euro und 15 % für sonstige Privatfahrten – 300 Euro.

Für die sonstigen Privatfahrten erhöht sich die Lohnsteuer um 76,17 Euro und die Sozialversichrungen um 60,30 Euro. Die 100 Euro für die Fahrten zur Arbeit können analog zum Jobticket mit 15% pauschaliert werden: 15 Euro.

 In einigen Fällen kann die Fahrtenbuchmethode für die Angestellten günstiger sein, aber viele Unternehmen drängen auf die 1%-Reglung, weil es einfacher ist und Fahrtenbücher von den Finanzämtern oft angezweifelt werden. Außerdem gehen die Angestellten das Risiko ein, im Falle eines Unfalls die anteiligen Werkstattkosten als weiteren geldwerten Vorteil mit einem Satz von 30% versteuern zu müssen.

Bei der 1%-Reglung wird der Bruttolistenpreis zu Grunde gelegt. Der Bruttolistenpreis ist ein Mondpreis, den kein Mensch bezahlt. Zwischen 10 und 20 Prozent Rabatt und Nachlass sind immer drin, je nach Marktsituation auch deutlich mehr. Ein Prozent des Bruttolistenpreises plus 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises mal Kilometer für Fahrten zwischen Arbeit und Wohnung.

 Bei Gesamtkosten von 24.000 Euro im Jahr wird die jährliche Abschreibung etwa 8.000 Euro und damit der Nettoeinkaufspreis 48.000 und damit der Bruttolistenpreis etwa 65.000 Euro betragen.

Unser angestellte Orthopädietechnik-Mechaniker Meister muss sich damit 650 Euro für die sonstigen Privatfahrten als geldwerten Vorteil anrechnen lassen. Die Lohnsteuer steigt um 168,67 Euro und die Sozialversicherungsbeiträge um 130,65 Euro.

Ich gehe von 20 Kilometer an 21 Arbeitstage Arbeitsweg aus: 48.000 Euro x 0,03% x 420 km = 288 Euro. Pauschalierung mit 15% (günstiger als reguläre Abführung der Lohnsteuer plus Sozialversicherung): 43,20 Euro.

 Die Fahrtenbuchmethode wäre in diesem Fall günstiger, wenn es zu keinem größeren Unfall kommt. Dennoch entscheiden sich Angestellte in so einer Situation meistens für die 1%-Reglung. Gründe: der Aufwand der Fahrtenbuchführung entfällt, es werden oft größere Fahrten geplant als wirklich durchgeführt, Diskussionen darüber welche Fahrt dienstlich oder privat war, entfallen und die Lohnbuchhandlung hätte es gerne einfacher und befürchtet langwidrige Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt.

 Nun gibt es, wie eingangs erwähnt, einige Kritik an der Möglichkeit, Dienstwagen privat zu nutzen.

 Kritikpunkt 1: Gutverdiener profitieren überdurchschnittlich von dieser Reglung

 Das stimmt zwar, trifft aber auch auf die Übernahme der Kosten für die Mitgliedschaft in einem Fitnessclub zu. Von einem „Fitnessclubprivileg“ habe ich aber noch nichts gehört. Um von der Dienstwagenregelung profitieren zu können, muss man erstmal einen Dienstwagen benötigen. Daraus folgt, dass der/diejenige eigenständig arbeitet, selbständig Kundenkontakte pflegt oder für Aufgaben an mehreren Betriebsstätten zuständig ist. Dies hat oft etwas mit Qualifikation und im Idealfall auch etwas mit dem Einkommen zu tun.

Dass der Anteil derer, denen einen Dienstwagen zur Privatnutzung zur Verfügung steht, in den höheren Einkommensgruppen höher ist, heißt nicht, dass der größte Anteil der privat genutzten Dienstwagen bei Menschen mit sehr hohem Einkommen (100.000 Euro plus) zu finden ist. Schon weil es davon eher wenige gibt. (5% von 1.0000.0000 > 95 % von 1.000)

Die Masse der privat genutzten Dienstwagen werden von Angestellten im Außendienst, in der Kundenbetreuung, in der Gebäudereinigung, der ambulanten Pflege und anderer „mobiler Branchen“ gefahren.

Der VCD prangert auf der Seite https://www.vcd.org/artikel/dienstwagenbesteuerung (Zugriff 28.09.2024) an, dass „nur bei einem Prozent der Arbeitnehmer*innen mit einem Bruttoeinkommen bis 2.000 Euro“ Dienstwagen privat genutzt werden. Liegt sicher auch an oben genannten Gründen. Aber geldwerte Vorteile bei geringem Einkommen können auch vergiftete Geschenke sein. Nämlich dann, wenn die geldwerten Vorteile relativ zum Grundeinkommen recht hoch sind und man ein Auto nicht wirklich braucht und der Fitnessclub immer mit Friseurterminen und ähnlichem kollidiert. Dann kommt es zu unnötigen hohen Steuer- und Sozialabgaben und auf dem Girokonto wird’s noch enger.

 Kritikpunkt 2: In vielen Fällen wird der Dienstwagen überwiegend bis ausschließlich privat genutzt

 Es mag solche Fälle geben. Aber bei einer Privatnutzung von über 50% handelt es sich nicht mehr um einen Dienstwagen. Wird dieser dennoch so in der Buchhaltung geführt, liegt eine Steuerhinterziehung vor. Wer von solchen Fällen weiß, möge dies den zuständigen Finanzämtern und Staatsanwaltschaften melden, statt dies für Propagandazwecke zu nutzen. Wir werden auch nicht die Produktion von Messern verbieten, weil damit auch Menschen erstochen werden.

 





Kritikpunkt 3: Die Dienstwagenregelung ist eine Subvention in jährlicher Milliardenhöhe

 Wer soll hier wie subventioniert werden?

Das Unternehmen, weil der Wert des Autos durch die Privatnutzung schneller sinkt?

Da die Abschreibung nach AfA-Tabelle erfolgt und durch die Privatüberlassung der Verschleiß höher ist, liegt an dieser Stelle das Gegenteil einer Subvention vor.

Das Unternehmen, weil die Vorsteuer auf den Kraftstoff gezogen werden kann?

Ohne die Privatüberlassung wäre diese Umsatzsteuer gar nicht angefallen. Durch die Privatnutzung hat das Unternehmen höhere Kraftstoffkosten als ohne.

Das Unternehmen, weil die Privatnutzung Gehalt ersetzt?

Gehalt oder Lohn darf nicht abgesengt werden, da Sachbezüge generell zum ohnehin geschuldeten Entgelt gewährt werden müssen, sonst geht der Sachbezugscharakter verloren. Zwar können Sachbezüge untereinander ausgetauscht werden, aber nicht mit Entgelt in Form von Geld. (Solche Konstruktionen haben gelegentlich auch Klagen der Rentenversicherung zur Folge und bei Erfolg auch Strafverfahren wegen Sozialbetrug.)

Unternehmen und Angestellte als Steuergemeinschaft, weil weniger Kfz-Steuer gezahlt wird?

Es ist aber eben auch nur ein statt zwei Fahrzeuge auf der Straße und im öffentlichen Raum. Außerdem hat der Staat durch die Dienstwagenreglung zusätzliche Einnahmen durch Lohnsteuer und Sozialabgaben, die er ohne diese nicht hätte. Es findet also auch an dieser Stelle das Gegenteil einer Subvention statt.

Unternehmen und Angestellte als Steuergemeinschaft, weil weniger Umsatzsteuer auf Kraftstoff gezahlt wird?

Dazu müsste davon ausgegangen werden, dass sich der/ die Angestellte ein Auto mit ähnlichem Verbrauch kauft und ähnlich viel fährt wie privat mit dem überlassenen Dienstwagen. Dies könnten sich viele Betroffene nicht leisten und beim Parkplatz fürs weitere Auto kanns auch schon wieder schwierig werden.

Die Autoindustrie?

Eher nicht. Der Dienstwagen wird sowieso gekauft, sonst ist es keiner. Die Privatnutzung verhindert eher noch Autokäufe. Der höhere Verschleiß ist für den Takt der Erneuerung der Fahrzeugflotte unerheblich.

 Der oder die Angestellte, weil die Kosten für ein gleichwertiges Privatauto höher wären?

siehe Kritikpunkt 4

 Kritikpunkt 4: Der geldwerte Vorteil wird nur unzureichend erfasst

 Ich bleibe beim Beispiel des VDC. Dieser hat tatsächlich einen Audi A6 mit einem Bruttolistenpreis von 54.000 Euro gefunden. Der leitende Angestellte im Beispiel des VDC hat ein Bruttojahresgehalt von 100.000 Euro und zahlt nun 4.200 Euro zusätzliche Steuern im Jahr. Hier liegt nun der Sonderfall vor, dass das Einkommen so hoch ist, dass die Beitragsbemessungsgrenzen erreicht sind. Bei den meisten Privatnutzerinnen und -nutzern von Dienstwagen ist dies nicht der Fall.

Das gleiche Auto würde privat 17.400 Euro kosten. Das zweifle ich an, aber ich lass das mal so stehen. Auch ohne nochmal zu erwähnen, dass der Bruttolistenpreis ein Mondpreis ist, sollte schnell klar werden, dass hier Äpfel mit Birnen verglichen werden. Nicht immer sind Dienstwagen neu. Es gibt eben auch Fälle, in denen Angestellte z.B. Steuern und Abgaben auf einen geldwerten Vorteil von über 220 Euro für einen über zehn Jahre alten Octavia zahlen mussten.

Ein Dienstwagen ist ein Dienstwagen und ein privater PKW ist ein privater PKW. Der private PKW kann auch von Familienangehörigen, Nachbarn oder Freunden gefahren werden. Es ist zum Beispiel nicht möglich, sich vom Nachbarn mit dem Dienstwagen zum Flughafen fahren zu lassen. Genauso wenig kann man sich auf längeren Fahrten ablösen. Ein privater PKW kann nach eigenen Bedürfnissen oder eigenem Geschmack gekauft werden. Auch gibt es auf einem Privatauto keine Firmenbeschilderung, die Auskunft über die Tätigkeit des Fahrers zulässt oder das Parken in einigen Gegenden zu gefährlich werden lässt, da der Schriftzug eines dort sehr unbeliebten Unternehmens prangt. (z.B. bestimmte Immobilienunternehmen)

Oft ist der privat genutzte Dienstwagen voll mit Ersatzteilen, Produktmustern, Arbeitsgeräten u.ä., so dass der Kofferraum nur bedingt privat genutzt werden kann.

 Kritikpunkt 5: Durch die Dienstwagenregelung werden mehr große Autos gekauft, was den Gebrauchtwagenmarkt zu schadstoffreichen Fahrzeugen verschiebt

 Es wird tatsächlich unterstellt, dass große Dienstwagen gekauft werden, um sie privat zu überlassen. Unter Kritikpunkt 2 habe ich mich dazu schon teilweise geäußert. Die Wahl des Dienstwagens durch das Unternehmen erfolgt nach betrieblichen Interessen und Notwendigkeiten.

Das sind zunächst die Kosten: Anschaffung, Verbrauch, Wartungsbedarf, Widerverkaufswert nach x Jahren. Dann der Zweck: während in der ambulanten Pflege viele Kleinwagen unterwegs sind, die auch in kleine Parklücken passen sind es im B2B Bereich eher Fahrzeuge, die mit dem Kundenunternehmen Augenhöhe (oder etwas höher) herstellen sollen. Bei Kleinbetrieben ist ein Opel der M-Klasse völlig ok, wenn eine Unternehmensberatung ein Großunternehmen berät, wird man dort eher mit der S-Klasse vorfahren. (Btw: wer mit welchem Wagen vorfährt, hat im B2B-Geschäft durchaus auch Einfluss auf die Preisverhandlungen.)

Des Weiteren spielt natürlich auch die Zweckmäßigkeit eine Rolle. Autobahn oder Innenstadt? Was muss transportiert werden?

Aber natürlich ist auch Sicherheit und Bequemlichkeit (Ergonomie) ein wichtiges Kriterium. Wie beim Bürostuhl oder der Bohrmaschine auch, achtet ein guter Arbeitgeber darauf, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung und die Verletzungsgefahr reduziert werden und sich die Angestellten wohl fühlen.

Kritikpunkt 6: Die Dienstwagenreglung erschwert die Transformation hin zum Öffentlichen Personenverkehr, fördert eine Flatrate-Mentalität und ist daher ökologisch schädlich

 Stimmt zum Teil. Jedoch ist der Öffentliche Personen Nah- und Fernverkehr in weiten Flächen nicht vorhanden, fährt zu selten oder ist unzuverlässig. Und selbst in Ballungsräumen fehlt es an ausreichend Waggons und Sitzplätzen. Über eine halbe Stunde in der überfüllten S-Bahn zu stehen und dann fröhlich im Büro zu erscheinen, ist auch nicht für jeden und jede möglich. Erst recht, wenn man dann merkt, dass das Portemonnaie weg oder die Kleidung verunreinigt ist.

Weiterhin kann ich mir schwerlich vorstellen, dass Menschen, die beruflich viel Auto fahren müssen, zum Spaß nach Feierabend noch ein paar Runden mit demselben Fahrzeug drehen.


Was würde sich ändern, wenn die Privatnutzung von Dienstwagen nicht mehr möglich wäre?

Private Fahrten von Angestellten, die keinen eigenen PKW haben und sich keinen leisten können oder wollen, würden zum Teil mit dem ÖPV stattfinden oder entfallen. Der Ausflug der ambulanten Altenpflegerin mit ihren Kindern zum See würde wohl entfallen. Der halbjährliche Besuch bei den 400 km entfernt wohnenden Eltern würde mit der Bahn stattfinden. Und da für solche Reisen das Deutschlandticket ungeeignet ist, wird's auch richtig teuer. Die Angestellten, die einen eigenen PKW haben oder ihn sich dann kaufen, werden nun diesen nutzen. In der Regel ist dies billiger und bequemer als der ÖPV. Der Dienstwagen steht zu Hause und blockiert Parkfläche. Einkäufe werden dann zum Teil auf dem Weg vom letzten Termin nach Hause oder vielleicht auch während der Arbeitszeit erledigt.
Es wird auch Fälle geben, in denen der Dienstwagen weiterhin privat genutzt wird. Zum Teil heimlich, was zur verhaltensbedingten Kündigung führen kann oder mit stillschweigender Duldung des Arbeitgebers. Der Unterschied zum jetzigen Zustand wäre nur, dass dem Finanzamt und den Sozialversicherungen Einnahmen entgehen. Da die Privatnutzung von Dienstwagen gesetzlich nicht mehr vorgesehen wäre, könnten auch weder eine vermeintliche Steuerhinterziehung oder Sozialbetrug geahndet werden.
Wen würde wohl eine Abschaffung des "Dienstwagenprivelegs" am härteseten treffen? Ich vermute, leitende Angestellte, für die das Arbeitszeitgesetz nicht gilt und Arbeits- und Feizeit nur bedingt voneinander abtrennen können, sind es nicht. 

Es könnte gerechter sein

Es wäre gerechter, wenn sich die Feststellung des geldwerten Vorteils auch am Marktwert des Dienstwagens orientieren würde. Im Sinne des Gleichbehandlungsprinzips sollte die Nutzung des Dienstwagens in Cafeteria-Systeme[1] integriert werden. So gäbe es auch die Möglichkeit, statt zwischen privater Dienstwagennutzung und nichts auch zwischen privater Dienstwagennutzung und Jobticket plus Fitnesscenter oder anderer Zusammensetzung der geldwerten Vorteile zu wählen.

Hierbei darf aber die Bewertung des geldwerten Vorteils der privaten Dienstwagennutzung nicht zu hoch ausfallen, da der geldliche Nachteil für den Arbeitgeber fast ausschließlich bei den Kraftstoffkosten liegt, alles andere muss er sowieso bezahlen.

So notwendig Verringerung des Individualverkehrs auch ist, in Verbot der Privatnutzung von Dienstwagen kann m.E. keinen nennenswerten Beitrag leisten. Auch sollte die Verkehrsvermeidung an sich wieder mehr in den Fokus der öffentlichen Debatte treten.



[1]Cafeteria-Systeme bedeutet, dass die Angestellten aus verschiedenen Sachbezügen wählen können und sich so ihr individuelles Menü zusammenstellen. Nach spätestens einem Jahr kann neu gewählt werden. In der Praxis sin Cafeteria-Systeme noch selten.



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